Die Fahrschule Schnitker GmbH bietet Dir einen Fülle an Leistungen an, von denen Du profitieren kannst.

Über alle Leistungen die wir Dir anbieten, möchten wir Dich auf der folgenden Seite Informieren.

Leistungen unserer Fahrschule

Erste Hilfe Kurse

Unsere Ersten Hilfe Kurse

Vom deutschen Gesetzgeber ist klar geregelt, dass jeder Führerscheinanwärter einen Ersten-Hilfe-Kurs besucht haben muss. Der Grund ist naheliegend, da man im Straßenverkehr schnell mal in eine Unfallsituation geraten kann, wo es wichtig ist, lebendsrettende Maßnahmen zu beherrschen, um ein Leben retten zu können. Ein Erste-Hilfe-Kurs kann auch über den Straßenverkehr hinaus Leben retten und stellt daher einen absoluten Mehrwert für Dich dar.


Hierbei handelt es sich um einen achtstündigen Kurs, bei dem Du sämtliche lebensrettende Massnahmen erlernen wirst. Begriffe wie stabile Seitenlage, Herzdruckmassage und ähnliches, werden am Ende dieses Kurse für Dich keine fremden Begriffe mehr sein.


Unsere Fahrschule kann zur Zeit auf Grund der räumlichen Gegebenheiten keine Kurse der ersten Hilfe anbieten. Jedoch möchten wir Dir hier ein paar Adressen nennen, wo Du diesen Kurs absolvieren kannst. Sollten wir in Zukunft wieder diese Kurses anbieten können, so wirst Du hier auf unserer Webseite darüber informiert.

Erste Hole bei Praevencio

Externer Links zu Anbietern der Ersten Hilfe Kurse in Hagen

Erste Hilfe Kurs des Deutschen Roten Kreuz in Hagen
Erste Hilfe Kurse bei den Maltesern

Sehtest

Der Sehttest ist ein weiterer Baustein, den Du auf Deinem Weg zum Führerschein benötigst.

Dies ist wichtig, da Deine Sehkraft essenziell für die Fahrsicherheit ist. Sollten Deine Augen ein besondere Schwäche aufweisen, muss dies gar in Deinem Führerschein vermerkt werden. Sollte Deine Sehschwäche gering oder gar nicht geschwächt sein, gibt es keinen Eintrag dieser Art.


Solltest Du hingegen eine besondere Augenschwäche aufweisen, so reicht in diesem Fall kein regulärer Sehtest aus. Hierfür benötigt das Straßenverkehrsamt ein Augenätzliches Gutachten.


Wir bieten den Sehtest in unserer Fahrschule auf Anfrage an. Du kannst den Sehtest aber auch bei Deinem Optiker, bei Deinem Augenarzt oder auch bei Deinem Erste-Hilfe-Kurs mitmachen.

Für ein augenärztliches Gutachten, musst Du hingegen zu Deinem Augenarzt gehen.

Die Fahrschule Schnitker bietet Euch den Sehtest an

Behördengänge

Wir sorgen für kurze Wege während Deiner Ausbildung!

Unsere Fahrschule erleichtert Dir Deine Ausbildung, in dem wir uns um alle Angelegenheiten rund um Deine Ausbildung kümmern. Sei es die Kooperation mit dem Straßenverkehrsamt, die bürokratischen Hürden der Anmeldung zu Deiner theoretischen- oder praktischen Prüfung oder gar die administrativen Wege für Umschreiber aus dem Ausland.


Bei uns kannst und sollst Du Dich ganz auf Deine Ausbildung und den Lernstoff konzentrieren können.

Darum halten wir Dir den Rücken frei, denn wir wissen, welche Hürden und Anforderungen Deine Ausbildung für Dich bedeuten. Das Beste daran ist, dieser Service kostet Dich keinen Cent extra, denn dies verstehen wir unter gutem Service!

Wir Sorgen für kurze Wege in Deiner Ausbildung
Ausbildung Klasse B
Ausbildung Klasse B

Unsere Ausbildungsklassen

B AUTOMATIK

Ausbildung Klasse B

B / BF17

Klasse BE

BE

B197

Begleitendes Fahren ab 17

Das begleitete Fahren mit 17 Jahren unterscheidet sich vom „normalen“ Führerschein darin, dass die Fahrschüler sich schon mit 16 Jahren in der Fahrschule anmelden können. Nach bestandener praktischer Prüfung (frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag) erhältst du eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese Bescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig.


Voraussetzungen für den Begleiter:

  • Mindestens 30 Jahre alt, diese Person muss im Vorfeld eingetragen sein
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Max. 1 Punkt im KBA-Verkehrszentralregister (neues System)


Auflagen:

  • Das Fahren ist nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt
  • Auch für die Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (max. 0,5 Promille)
  • Fahrzeugführer ist der/die Fahrer/-in, nicht die Begleitperson!
  • Ab dem 18 Lebensjahr ist das Fahren ohne Begleitperson möglich


Wichtiger Hinweis:

In versicherungstechnischen Angelegenheiten halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Versicherungsdienstleister, da das Fahren für Personen unter 23 Jahren teilweise besonders geregelt sein kann.


Wichtige Informationen über das Fahren ohne Begleitperson und/oder ohne gültigen Nachweis, kann sanktioniert werden. Die Höhe der Sanktionen im Staßenverkehr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Bußgeldkatalog des Straßenverkehrsamtes.

Die Fahrschule Schnitker bietet das Begleitende Fahren mit 17 (BF17) an

Schlüsselzahl B197

Die Regierung hat nach langer Überlegung, am 01.04.2021 grünes Licht für den Führerschein B197 gegeben.

 

Mit der Führerscheinklasse B197 erhältst Du die gleichen Berechtigungen wie bei einem B Führerschein. Die Ausbildung und die praktische Prüfung finden allerdings auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt. Bei der Schlüsselzahl B197 sind keine Einschränkungen mehr vorhanden, somit darf man mit dieser Schlüsselzahl auch weltweit einen Schaltwagen gefahren.

 

Es müssen 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe durchgeführt werden (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten). Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt.

 

Möchtest Du mehr über dieses Thema in Erfahrung bringen?

Dann sprich uns darauf an oder informiere Dich auf der offiziellen Webseite der Bundesvereinigung der Fahrlerherverbände. Klicke hier...

Schlüsselzahl B197

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